3G Nachweis für Begleitpersonen – Wieder zurückgenommen
Ab sofort müssen alle Besucher:innen der Praxis und Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten einen 3G Nachweis in der Praxis vorlegen können. Diese Regelung gilt nicht für die Patientinnen und Patienten selber.
UPDATE: Es gilt doch kein 3G mehr für Begleitpersonen von Patient:innen, die Hilfe benötigen. Wir bitten Sie aber, wenn es geht, alleine in die Praxis zu kommen.